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Handyversicherung – Lohnt sich eine Versicherung überhaupt?

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Beim Kauf eines neuen Handys oder Smartphones fragt sich so mancher, ob ein sogenannter Handyschutz-Brief rentabel ist, um damit mögliche Schäden und sogar Diebstahl abzusichern. Unser Ratgeber klärt auf, wann eine solche Versicherung Sinn macht, ob sie im Schadensfall auch wirklich hilft und welche Klauseln man beachten sollte.

Die Kosten für eine Handyversicherung sind gemessen am Handypreis selber, meistens ziemlich hoch. Bei einem Gerätepreis von 500 Euro kann die Zusatzversicherung zum Beispiel 120 Euro kosten. Das Preismodell unterscheidet sich hier bei den verschiedenen Anbietern, die Leistungen auch. Für wen lohnt sich eine Versicherung eher nicht? Wenn der Nutzer sein Handy alle halben Jahre wechselt, kann eine Handyversicherung nicht empfohlen werden, da die Vertragslaufzeit für solche „Schutzbriefe“ meistens mindestens 12 Monate beträgt. Viele Versicherungen werben damit, dass ihr Produkt alle möglichen Schadensfälle abdeckt. Was sich nach der „Eierlegenden Wollmilchsau“ anhört, entpuppt sich oft als Augenwischerei.

Denn bei den Vertragsklauseln können viele Punkte unterschiedlich interpretiert werden. Was genau meint die Versicherung zum Beispiel damit, dass der Versicherungsschutz nur eintritt, solange der Kunde kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten an den Tag gelegt hat? Wenn Wasser und Feuchtigkeitsschäden mitversichert sind, wäre die Versicherung bei genannter Formulierung nicht verpflichtet für Wasserschäden aufzukommen, welche zum Beispiel beim Telefonieren im Regen entstanden sind. „Die AGB mancher Versicherungen sind sehr schwammig formuliert, sodass diese sich absichern, damit sie Verbraucher nicht entschädigen müssen“, so Rechtsanwalt Carsten Dreier, Koooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline. Die Versicherungen berufen sich bei solchen Streitpunkten auf die Bedienungsanleitungen der Geräte, denn in diesen wird in den allermeisten Fällen erwähnt, dass Feuchtigkeit und Flüssigkeiten das Gerät beschädigen können. Somit zählt das Telefonieren im Regen als grob fahrlässiges Verhalten.

Bei den Diebstahlschutzklauseln tauchen im Kleingedruckten meistens Ausnahmen auf, welche bestimmen, wann der Diebstahlschutz nicht greift. Versicherungen können die Zahlung bei folgenden Klauseln verweigern: „Wenn die versicherte Sache bei Großveranstaltungen entwendet, nicht in den Innentaschen von Klamotten getragen oder von einer anderen Person benutzt bzw. aufbewahrt“ oder „Wird die versicherte Sache in Kleidungsstücken, Rucksäcken, Taschen oder Koffern auch nur kurz unbeaufsichtigt liegen gelassen“. Das Amtsgericht Wiesbaden hat in einem Urteil entschieden, dass eine Handyversicherung bei einem Diebstahl aus einem Rucksack zu keiner Zahlung an den Versicherungsnehmer verpflichtet ist (Az. 93 C 193/11 34).

Es gibt auch Versicherungen, bei denen grob fahrlässiges Verhalten versichert ist. Allerdings ist bei diesen die Selbstbeteiligung meistens sehr hoch. Außerdem sollte beachtet werden, dass der Versicherte in der Regel nur den aktuellen Zeitwert des versicherten Gegenstandes ersetzt bekommt. Dieser ist meistens in einer Tabelle gestaffelt. Es kann also passieren, dass man für ein 14 Monate altes Gerät, welches kaputt gegangen ist, eine hohe Selbstbeteiligung zahlen muss und am Ende nur noch 60 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises erstattet bekommt. Meistens ist eine Handyversicherung daher nicht lohnenswert. Möchte man sein teures Smartphone trotzdem schützen lassen, rät der Rechtsanwalt: „Immer die Klauseln im Vertrag genau durchlesen und erst dann entscheiden.“

 

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